Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Regelungen bilden die Grundlage für Beratungs- und Workshopleistungen, Trainings sowie Produktbestellungen der Truinorva GmbH.
1. Geltungsbereich, Begriffe
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Truinorva GmbH, Klaus-Groth-Straße 4, 25491 Hetlingen („Truinorva“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und – soweit angegeben – gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Truinorva hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Leistungsangebot, Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website, in Präsentationen oder Broschüren sind unverbindlich und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn Truinorva (i) eine Anfrage schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder (ii) ein individualisiertes Angebot vom Auftraggeber fristgerecht angenommen wird, oder (iii) die Leistung begonnen/erbracht wird.
- Truinorva kann bei internationalen Leistungen (z. B. Veranstaltungen mit Teilnehmenden aus dem Ausland) eine angemessene Vorauszahlung und ergänzende Abstimmungen verlangen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Vertragserfüllung notwendigen Angaben (z. B. Rechnungsadresse, Teilnehmerlisten, Ansprechpartner, Zugangsdaten) rechtzeitig, richtig und vollständig bereitgestellt werden.
3. Vergütung, Auslagen, Preisangaben
- Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen (z. B. Reise-/Übernachtungskosten, Material-/Versandkosten) werden nach tatsächlichem Anfall bzw. nach vereinbarten Pauschalen abgerechnet.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Beratungs- und Workshophonorare spätestens 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn fällig; bei kurzfristigen Buchungen sofort.
- Für Produkte (z. B. Bücher, digitale Inhalte) ist der Preis vor Versand bzw. Freischaltung vollständig zu zahlen.
4. Zahlungsarten, Fälligkeit, Zahlungsverzug
- Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto (IBAN, ggf. BIC). Barzahlungen werden nicht angenommen.
- Rechnungen sind – soweit nicht anders angegeben – innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei SEPA-Auslandsüberweisungen trägt der Auftraggeber etwaige Bankgebühren.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Truinorva ist berechtigt, für Mahnungen eine angemessene Bearbeitungspauschale zu erheben und Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Truinorva anerkannt sind.
5. Teilnahme, Umbuchung und Stornierung von Veranstaltungen
- Stornierungen und Umbuchungen müssen in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.
- Bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Bei Absagen 14 bis 27 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei Absagen weniger als 14 Kalendertage, jedoch mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, werden 80 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtteilnahme ohne vorherige Mitteilung (No-Show) wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe (100 %) berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Auftraggeber kann bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit eine Ersatzperson benennen und anstelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers entsenden. Eine Änderung des Rechnungsempfängers ist damit nicht verbunden, sofern nicht abweichend vereinbart.
- Truinorva kann Veranstaltungen bei weniger als fünf verbindlichen Anmeldungen spätestens 14 Tage vor Beginn verschieben oder absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reise-/Hotelkosten) bestehen nicht.
- Müssen Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder des Ausfalls von Referierenden kurzfristig angepasst werden, stellt Truinorva gleichwertige Ersatzleistungen oder Ersatztermine bereit. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde.
- Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. bei Waren ab Erhalt der Ware.
- Digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sind vom Widerruf ausgeschlossen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, er seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat und die Bereitstellung gestartet wurde.
- Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn Truinorva die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und er seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Bei Teil-Erbringung schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung.
7. Arbeitsunterlagen, Schutzrechte, Nutzungsrechte
Alle von Truinorva bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Visualisierungen, Software, Datenbanken und digitalen Inhalte sind urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Soweit nicht abweichend vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch. Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen Textform-Zustimmung von Truinorva. Für den postalischen Versand physischer Unterlagen kann eine Versandpauschale erhoben werden.
8. Produktbestellungen, Lieferung, Eigentumsvorbehalt
- Der Versand physischer Produkte erfolgt innerhalb der EU in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Zahlungseingang; außerhalb der EU können zusätzliche Kosten/Zeiten anfallen.
- Truinorva ist berechtigt, sich zur Herstellung, Lagerung, Verpackung und/oder zum Versand externer Fulfillment-, Logistik- oder Print-on-Demand-Dienstleister zu bedienen (z. B. Buchproduktion und Direktversand über einen spezialisierten Anbieter, etwa Amazon Kindle Direct Publishing (KDP)). Die Lieferung kann in diesen Fällen direkt durch den Dienstleister an den Auftraggeber/Empfänger erfolgen.
- Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Truinorva (Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB). Bei Dritt-Fulfillment bleibt das Eigentum ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung bei Truinorva; eine Veräußerungs- oder Sicherungsübereignung an Dritte erfolgt nicht.
- Gefahrübergang: Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen über; bei Verbrauchern erst mit Übergabe an den Verbraucher.
- Adressangaben/Zoll: Der Auftraggeber stellt zutreffende Liefer-/Zolldaten bereit. Etwaige Einfuhrabgaben, Zölle oder Gebühren im Empfangsland trägt der Auftraggeber.
- Transportschäden sind dem Transportdienstleister und Truinorva unverzüglich anzuzeigen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
9. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Gesetzliche Pflichten zur Offenlegung bleiben unberührt.
10. Haftung
- Unbeschränkte Haftung: Truinorva haftet unbeschränkt (i) bei Vorsatz, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (iv) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, sofern und soweit eine solche übernommen wurde.
- Haftung bei grober Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden haftet Truinorva – soweit gesetzlich zulässig – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Truinorva – soweit gesetzlich zulässig – nicht. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) im Sinne des nachfolgenden Punktes „Kardinalpflichten / wesentliche Vertragspflichten“.
- Kardinalpflichten / wesentliche Vertragspflichten: Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von Truinorva – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Nicht zu den Kardinalpflichten zählen insbesondere die Erreichung eines bestimmten technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolgs (z. B. Umsetzbarkeit bestimmter Ideen, Schutzrechtsfreiheit (d. h. keine entgegenstehenden Schutzrechte Dritter), Schutzrechtslage, Markt- oder Umsatz- oder Kostenprognosen) sowie Entscheidungen des Auftraggebers.
- Haftungsobergrenze (Cap): In den Fällen der vorstehenden Punkte „Haftung bei grober Fahrlässigkeit“ und „Kardinalpflichten / wesentliche Vertragspflichten“ ist die Haftung von Truinorva der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf 100% des Netto-Auftragswerts derjenigen Leistung, aus der der Schaden resultiert. Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Netto-Auftragswert die Netto-Vergütung der letzten 12 Monate vor Eintritt des schädigenden Ereignisses; besteht das Vertragsverhältnis kürzer, gilt die bis dahin vereinbarte bzw. abgerechnete Netto-Vergütung, jeweils bezogen auf die betroffene Leistung.
- Ausschluss bestimmter Schadensarten: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Truinorva ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung sowie Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber (z. B. Vertragsstrafen, Schäden bei Kunden des Auftraggebers), es sei denn, Truinorva haftet unbeschränkt nach dem vorstehenden Punkt „Unbeschränkte Haftung“.
- Datenverlust / Datensicherung: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Truinorva für Datenverlust auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre. Der Auftraggeber ist für die Sicherung, Aktualität, Vollständigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Informationen verantwortlich.
- Erfüllungsgehilfen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden sowie Erfüllungsgehilfen von Truinorva.
11. Datenschutz
Truinorva verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zur Vertragsabwicklung, Kommunikation und Pflege von Geschäftsbeziehungen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte personenbezogene Daten rechtmäßig übermittelt wurden.
12. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, Epidemien, Kriege, Streiks, behördliche Maßnahmen, großflächige IT-/Infrastrukturausfälle), berechtigen Truinorva, die Leistung um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit zu verschieben oder – bei andauernder Unmöglichkeit – vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Erkrankung/Ausfall von durchführenden Personen: Fällt eine für die Leistungserbringung vorgesehene Person kurzfristig aus (insbesondere durch Erkrankung oder sonstige unverschuldete Verhinderung), ist Truinorva berechtigt, (i) eine fachlich gleichwertige Ersatzperson einzusetzen, (ii) den Termin in zumutbarem Rahmen zu verschieben oder (iii) – sofern beauftragt – die Leistung in einem geeigneten Remote-/Online-Format zu erbringen. Truinorva informiert den Auftraggeber unverzüglich. Ist ein Ersatz/eine Verschiebung im zumutbaren Rahmen nicht möglich, werden bereits gezahlte Entgelte anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reise-/Hotelkosten Dritter) bestehen nicht; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
13. Gerichtsstand, Rechtswahl, Textform
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Pinneberg. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026